Steuerberatung I Unternehmensberatung
Kompetenz. Vertrauen. Steuerberatung.
Kontaktieren Sie uns
kanzlei@rsm-steuern.de Tel 0221 935507 0Behalten Sie den Durchblick - mit uns an Ihrer Seite
Steuerrecht wird zunehmend komplexer. Mit uns behalten Sie den Überblick und profitieren von einer kompetenten und individuellen Beratung - ob als Unternehmen oder Privatperson.
Unsere Leistungen
Sie stehen im Mittelpunkt.
Ihre Bedürfnisse stehen bei uns im Mittelpunkt. Ob Sie ein mittelständisches Unternehmen führen, als Freiberufler arbeiten oder als vermögende Privatperson beraten werden möchten - wir betreuen Sie umfassend in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen.
Das sind wir.
Wir übernehmen Verantwortung und begleiten Sie bei allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Themen und unternehmerischen Entscheidungen. Verlassen Sie sich auf vertrauensvolle und ganzheitliche Betreuung durch ein breites Spektrum an Dienstleistungen und zuverlässigem Service.
Unsere Kanzlei
Das sind unsere Kernbereiche
Die neuesten Entwicklungen im Steuerrecht auf einen Blick.
BFH zum Vorruhestandsmodell: Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten
Für Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Vorruhestandsmodell kann die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Betracht kommen. So entschied der BFH in einem "Zwischenurteil" (Az. IV R 11/24).
BFH: EuGH-Vorlage zu Antidumpingzoll für Verbindungselemente aus Stahl
Der BFH hat dem EuGH Fragen zur Festsetzung von Antidumpingzoll für Verbindungselemente der KN Pos. 7307 aus der Volksrepublik China vorgelegt (Az. VII R 16/23).
BFH: Abweichende Steuerfestsetzung nach § 163 AO aus Billigkeitsgründen bei Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung
Der BFH hat zur Rechtmäßigkeit einer abweichenden Steuerfestsetzung nach § 163 AO aus Billigkeitsgründen im Falle rein formeller und kurzzeitiger Mängel in der Satzung entschieden (Az. V R 27/23).
BFH zur gewerbesteuerlichen Kürzung beim Betrieb von gecharterten Handelsschiffen im internationalen Verkehr
Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob das unionsrechtliche Beihilfeverbot der Einbeziehung des aus dem Einsatz von Schiffen im Wege der Reisecharter und der Slotcharter erzielten Gewerbeertrags in die Kürzung nach § 9 Nr. 3 GewStG entgegensteht (Az. IV R 30/23).
BFH: Keine Bauabzugsteuer bei der Verkabelung von Fertigungsstraßen in Werkhallen der Automobilindustrie
Der BFH hatte u. a. die Frage zu klären, ob Scheinbestandteile i. S. des § 95 BGB bzw. Betriebsvorrichtungen i. S. des BewG, die sich innerhalb eines bestehenden Bauwerks i. S. des § 48 EStG befinden - hier innerhalb einer Werkhalle -, auch isoliert betrachtet Bauwerk i. S. des § 48 Abs. 1 Satz 3 EStG sein können (Az. III R 44/22).
BFH zum Erwerb eines Anteils einer Personengesellschaft durch den Treugeber vom Treuhänder
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Auflösung eines Treuhandverhältnisses einen unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschafterwechsel i. S. d. § 1 Abs. 2a GrEStG bedingt und ob die Steuer für diesen fiktiven Erwerbsvorgang nach § 6 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 GrEStG nicht erhoben wird (Az. II R 9/23).
BFH: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs
Der BFH hatte zu entscheiden, ob lediglich eine Vertragsübernahme oder aber eine Vertragsaufhebung und damit eine Rückgängigmachung vorliegt, wenn bei einem Erwerbsvorgang die Käuferseite ausgetauscht wird und ansonsten alle Regelungen hinsichtlich des Kaufpreises und der weiteren Nebenbestimmungen bestehen bleiben (Az. II R 24/23).
Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe – Änderung des Nutzungsverhältnisses zwischen unternehmerischem Bereich und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit i. e. S.
Das BMF gibt die bisherige Verwaltungsauffassung auf, wonach bei einer Nutzungsänderung zugunsten nichtwirtschaftlicher Tätigkeiten i. e. S. eine unentgeltliche Wertabgabe zu prüfen war, und stellt klar, dass stattdessen regelmäßig eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG maßgeblich ist. Der UStAE vom 01.10.2010 wird daher geändert (Az. III C 2 - S 7316/00022/007/023).
Organschaft – Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen im Zusammenhang mit den nichtwirtschaftlichen Bereichen i. e. S.
Das BMF setzt die EuGH-Urteile C-141/20, C-269/20 und C-184/23 sowie das BFH-Urteil V R 14/24 (V R 20/22; V R 40/19) um und ändert den UStAE vom 01.10.2010 (Az. III C 2 - S 7105/00035/008/056).
Klagen gegen Festsetzung der Grundsteuer abgewiesen
Das VG Wiesbaden hat mehrere Klagen abgewiesen, die sich gegen die Festsetzung von Grundsteuer B für das Jahr 2025 richteten. Die Grundsteuerfestsetzung durch die jeweilige Gemeinde sei rechtmäßig erfolgt (Az. 1 K 653/25.WI, 1 K 1111/25.WI und 1 K 1139/25.WI).
Quelle: www.datev.de